Gaslieferungsvertrag kündigen

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Grundsätzlich gilt das ein Vertrag außer der Reihe gekündigt werden darf, wenn ein besonderes Ereignis die Grundlage des Vertrages entzieht.

Sofort nach vollständig erfolgtem Anschluss an die Wärme-Energieversorgung Ohrel sollten Sie in jedem Fall eine Kündigung per Einschreiben (mit Rückschein) an Ihren Gaslieferanten senden. 

Außerdem sollten Sie (auch wenn Sie nicht durch die EWE beliefert werden) bei der EWE NETZ GmbH einen schriftlichen Auftrag für die Gaszähler Stilllegung oder Rückbau des Anschlusses stellen.

Dieser Auftrag kann nu durch (oder unter Mitwirkung von) den Eigentumer der Immobilie gestellt werden!

1: Gaslieferant EWE

Sofern Sie ein Gaslieferungsvertrag bei der EWE haben, können Sie diesen Vertrag mit einer Frist van 14 Tage (AGB §20) schriftlich kündigen.

Legen Sie bei diesem Kündigungsschreiben bitte eine Kopie des Rückbauauftrages für die Gasmessuhr bei.

Für die Kündigung haben wir folgende Formulare bereitgestellt

PDF
kuendigung-gasvertrag.pdf
rueckbau-gas.pdf

Für das PDF-Formular benötigen Sie den Adobe-Reader

Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen und installieren

WORD
kuendigung-gasvertrag.doc
kuendigung-gasvertrag.docx

rueckbau-gas.doc
rueckbau-gas.docx


2: Sonstige Gaslieferanten

Wenn Sie einen anderen Gaslieferanten haben, dann ist die Kündigungsfrist möglicherweise anders. Mehr hierzu erfahren Sie in den AGB’s des Ihres Lieferanten.

Legen Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben bitte eine Kopie des Rückbauauftrages für die Gasmessuhr bei.

Für die Kündigung haben wir folgende Formulare bereitgestellt

PDF
kuendigung-gasvertrag.pdf
rueckbau-gas.pdf

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WORD
kuendigung-gasvertrag.doc
kuendigung-gasvertrag.docx

rueckbau-gas.doc
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3: Gaszähler Stilllegung oder Rückbau des Anschlusses

Für die Stilllegung / Entfernung und /oder Rückbau vom Gaszähler muss ein Auftrag an die EWE NETZ GmbH gesendet werden.

Die Stilllegung der Gasversorgung kann auf zwei Wegen  erfolgen:

Inaktiver Hausanschluss

Der Gaszähler soll kostenfrei von EWE ausgebaut und der Gashausanschluss soll als sogenannter „Inaktiver Hausanschluss“ am Gasversorgungsnetz beibehalten werden.

Bei dieser Variante werden pro Jahr 56,40 € Netto zzgl. jeweils gültiger Mehrwert-steuer als Grundpreis zur Unterhaltung und Bereitstellung des Gasanschlusses berechnet. Eine Wiederaufnahme der Gasversorgung kann sofort und witterungsunabhängig erfolgen.

Rückbau des Anschlusses

Der Gaszähler soll kostenfrei von EWE ausgebaut und der Gashausanschluss soll am Hauptrohr vom Gasnetz getrennt werden.

Es entstehen keine weiteren laufenden Kosten.Eine spätere Wiederaufnahme der Gasversorgung ist nur durch die Herstellung eines erneuten Gashausanschlusses möglich, den Sie dann erneut beauftragen müssen. Die entstehenden Kosten sind dann zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Hausanschlusskosten von
Ihnen zu übernehmen.

Für die Kündigung haben wir folgende Formulare bereitgestellt

PDF

rueckbau-gas.pdf

Für das PDF-Formular benötigen Sie den Adobe-Reader

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WORD

rueckbau-gas.doc
rueckbau-gas.docx

 

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